Zugehfrau: Vorteile, Nachteile und Erfahrungen

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„Das bisschen Haushalt, macht sich doch mit links …“ – Von wegen. Das Lied kennt auch heute noch jeder, doch zumindest diese Aussage darf stark angezweifelt werden. Es ist erstaunlich, wie anstrengend die Hausarbeiten sein können und wie viel Zeit dafür benötigt wird. Gerade Berufstätige denken daher nicht selten über eine Zugehfrau nach oder haben sogar bereite eine solche „Perle“ beschäftigt.

Zugehfrau: Altbekannter Begriff für die Haushaltshilfe

Die Bezeichnung „Zugehfrau“ ist ein etwas älterer Begriff, der die Haushälterin betitelt. Vor allem in privaten Haushalten, die gut situiert sind und in denen eventuell auch noch Kinder oder Pflegebedürftige leben, setzen auf diese Hilfe, die für Ordnung und Sauberkeit ebenso sorgt wie für reibungslose Abläufe im Alltag. Die Zugehfrau betreut Kinder aber nur in geringerem Maße. Wenn die Aufgaben in diesem Bereich überhandnehmen, handelt es sich eher um eine Kinderfrau bzw. um ein Kindermädchen.

Die Zugehfrau kann entweder täglich in die Familie kommen oder wohnt sogar dort – nicht selten wird ihr eine eigene Einliegerwohnung zur Verfügung gestellt.
Das Arbeitsverhältnis mit dieser Haushaltshilfe, die früher so typisch, dann seltener und heute wieder häufiger anzutreffen ist, ist privater Natur, wird aber über einen Arbeitsvertrag geregelt. In diesem sind die Arbeitszeiten ebenso festgehalten wie das Gehalt. Die Anstellung selbst kann in Form eines Minijobs sein, die Zugehfrau wird stundenweise bei Bedarf beschäftigt oder arbeitet in Vollzeit für die betreffende Familie.

 

Die Bezeichnung „Zugehfrau“ ist ein etwas älterer Begriff, der die Haushälterin betitelt. Vor allem in privaten Haushalten, die gut situiert sind und in denen eventuell auch noch Kinder oder Pflegebedürftige leben, setzen auf diese Hilfe, die für Ordnung und Sauberkeit ebenso sorgt wie für reibungslose Abläufe im Alltag. (#01)

Die Bezeichnung „Zugehfrau“ ist ein etwas älterer Begriff, der die Haushälterin betitelt. Vor allem in privaten Haushalten, die gut situiert sind und in denen eventuell auch noch Kinder oder Pflegebedürftige leben, setzen auf diese Hilfe, die für Ordnung und Sauberkeit ebenso sorgt wie für reibungslose Abläufe im Alltag. (#01)

Was verdient eine Zugehfrau?

Für eine Zugehfrau gibt es kein festgelegtes Gehalt. Es orientiert sich an den Aufgaben und Anforderungen, die seitens der Haushaltshilfe erbracht werden müssen. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht, allerdings sind auch bei privaten Haushalten sittenwidrig niedrige Löhne generell verboten. Zu niedrig sind die Löhne dann, wenn sie weniger als 2/3 des in der jeweiligen Branche üblichen Gehalts betragen. Als Maßstab können die Vergütungshöhen herangezogen werden, die zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (Landesbezirk NRW) und den Landesverbänden Rheinland und Westfalen des DHB-Netzwerk Haushalt e. V. vereinbart worden sind.

Hilfe in der Wohnung und im Garten, Hauswirtschaft und Kinderbetreuung sowie Tätigkeiten in der Pflege werden hier für Ungelernte mit 8,82 Euro angegeben. Für Gelernte gibt es bis zu 16,98 Euro – das sind dann die gelernten Meister der Hauswirtschaft. Gelernte Hauswirtschafter können mit einem Stundenlohn von 10,26 Euro rechnen. Durchschnittlich verdient die Zugehfrau also ungefähr 10 Euro in der Stunde und 800 Euro für einen Vertrag über 20 Stunden in der Woche.

Die Wäschereinigung und die Reinigung der Wohnung können ebenfalls vereinbart werden, dazu können Tätigkeiten kommen, die sich mit der Beaufsichtigung der Kinder oder von Pflegebedürftigen befassen. (#02)

Die Wäschereinigung und die Reinigung der Wohnung können ebenfalls vereinbart werden, dazu können Tätigkeiten kommen, die sich mit der Beaufsichtigung der Kinder oder von Pflegebedürftigen befassen. (#02)

Tätigkeiten der Zugehfrau

Die Tätigkeiten der Zugehfrau sind je nach Vertrag recht verschieden. So werden Lebensmittel eingekauft und eingelagert, einige Haushaltshilfen übernehmen auch das Kochen. Die Wäschereinigung und die Reinigung der Wohnung können ebenfalls vereinbart werden, dazu können Tätigkeiten kommen, die sich mit der Beaufsichtigung der Kinder oder von Pflegebedürftigen befassen. Wichtig: Wenn die Kosten für die private Haushaltshilfe von der Steuer abgesetzt werden sollen, darf die Zugehfrau keine unterrichtenden Tätigkeiten ausführen. Gibt sie den Kindern also Nachhilfe oder lehrt sie eine Sprache oder ein Instrument, so dürfen die dann anfallenden Kosten nicht bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Nun stellt sich die Frage: Ab wann brauche ich eine Zugehfrau? Das kann pauschal natürlich nicht beantwortet werden. Denn während die einen bereits Hilfe in Haus und Garten brauchen, wenn sie lediglich außerhalb arbeiten und kaum Zeit für den Haushalt haben, sind die anderen auf eine Hilfe angewiesen, die auch die Kinder betreut. Wer es nicht aus eigener Kraft schafft, Haus und Kinder zu versorgen, braucht Hilfe – so einfach kann das zusammengefasst werden. Wobei es natürlich auch die Menschen gibt, die mit Haushaltstätigkeiten rein gar nichts anfangen können, diese sollten dann natürlich ebenso über eine Zugehfrau nachdenken.

 

 

Nicht jeder Mensch kommt damit klar, dass eine weitere Person im ganzen Haus unterwegs ist, zu jedem Bereich Zugang hat und private Details kennt, die ansonsten niemandem außerhalb der eigenen vier Wände bekannt sind. (#03)

Nicht jeder Mensch kommt damit klar, dass eine weitere Person im ganzen Haus unterwegs ist, zu jedem Bereich Zugang hat und private Details kennt, die ansonsten niemandem außerhalb der eigenen vier Wände bekannt sind. (#03)

Zugehfrau: Vor- und Nachteile

Die Beschäftigung einer Zugehfrau hat nicht nur den großen Vorteil, dass die Hausarbeiten leichter zu bewältigen sind. Dass das der Fall ist, liegt auf der Hand, denn immerhin kümmert sich nun eine weitere Person darum, dass die Möbel und Fußböden sauber sind, die Wäsche gewaschen wird und dass die Kinder pünktlich zur Abfahrt des Schulbusses bereitstehen. Ein Vorteil der Zugehfrau besteht auch darin, dass die Ausgaben für diese steuerlich geltend gemacht werden können. Wer also nach einer Möglichkeit sucht, seine persönlichen Steuerzahlungen zu senken, sollte seine steuermindernden Ausgaben erhöhen – zum Beispiel in Form der Beschäftigung einer Haushälterin.

Natürlich hat die Beauftragung einer Zugehfrau nicht nur Vorteile. Ein gravierender Nachteil besteht darin, dass die Haushälterin praktisch zu allen Lebensbereichen ihrer Arbeitgeber Zugang bekommt. Absolute Ehrlichkeit und Diskretion werden daher vorausgesetzt und sind wichtigere Qualifikationen als ein beruflicher Abschluss. Nicht jeder Mensch kommt damit klar, dass eine weitere Person im ganzen Haus unterwegs ist, zu jedem Bereich Zugang hat und private Details kennt, die ansonsten niemandem außerhalb der eigenen vier Wände bekannt sind.

 

 Die Aufwendungen für die Zugehfrau können steuerlich begünstigt werden – 20 Prozent der Kosten bis zu einer maximalen Aufwendungshöhe von 20.000 Euro dürfen abgesetzt werden. (#04)

Die Aufwendungen für die Zugehfrau können steuerlich begünstigt werden – 20 Prozent der Kosten bis zu einer maximalen Aufwendungshöhe von 20.000 Euro dürfen abgesetzt werden. (#04)

Steuerliche Behandlung der Zugehfrau

Ist die Zugehfrau im Rahmen eines Minijobs beschäftigt, so können bis zu 20 Prozent der Kosten abgezogen werden. Maximal dürfen 510 Euro angesetzt werden. Als normales Beschäftigungsverhältnis gilt es, wenn die Zugehfrau mehr als 850 Euro im Monat erhält, dann müssen auch die Sozialabgaben je zur Hälfte von der Haushälterin und vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Aufwendungen für die Zugehfrau können steuerlich begünstigt werden – 20 Prozent der Kosten bis zu einer maximalen Aufwendungshöhe von 20.000 Euro dürfen abgesetzt werden. Maximal 4000 Euro sind damit im Jahr an Steuern zu sparen. Wer mit der Beschäftigung einer Zugehfrau liebäugelt, weil er Steuern sparen möchte, sollte sich diesbezüglich beim Steuerberater informieren. Dieser gibt gern Auskunft darüber, in welcher Höhe die Einsparungen im Einzelfall möglich sind.

 

Wer sich im Internet nach Erfahrungen mit einer Zugehfrau informiert, findet sehr unterschiedliche Berichte. Auf der einen Seite sind die, die komplett begeistert von ihrer „Perle“ sind, die sich entlastet fühlen und die neu gewonnene Freizeit genießen. (#05)

Wer sich im Internet nach Erfahrungen mit einer Zugehfrau informiert, findet sehr unterschiedliche Berichte. Auf der einen Seite sind die, die komplett begeistert von ihrer „Perle“ sind, die sich entlastet fühlen und die neu gewonnene Freizeit genießen. (#05)

Erfahrungen mit der Zugehfrau

Wer sich im Internet nach Erfahrungen mit einer Zugehfrau informiert, findet sehr unterschiedliche Berichte. Auf der einen Seite sind die, die komplett begeistert von ihrer „Perle“ sind, die sich entlastet fühlen und die neu gewonnene Freizeit genießen. Das sind aber auch diejenigen, die kein Problem damit haben, dass ihre Wäsche von einer fremden Person gewaschen und im Schrank einsortiert wird. Die ihre Kinder nicht zwingend selbst beaufsichtigen oder wenigstens von der Schule oder dem Kindergarten abholen wollen und die ihr Haus oder ihre Wohnung bei Abwesenheit gern kontrolliert haben wollen. Auf der anderen Seite gibt es die negativen Berichte, die vom „Zerwühlen“ der Akten sprechen und über eine bezahlte Freizeit der Haushälterin.

Fakt ist, dass es hier wie überall schwarze Schafe gibt, die die Bezahlung kassieren, ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen. Allerdings ist das nicht die Regel. Hilfreich ist es daher immer, auf Empfehlungen zu schauen. Wenn die Zugehfrau einen Haushalt verlässt und von dort eine Empfehlung bekommen kann, ist diese natürlich aussagekräftig. Wichtig ist auch, nicht gleich einen festen Arbeitsvertrag zu vereinbaren, sondern eine Probezeit zu nutzen. In dieser Zeit können sich alle Beteiligten kennenlernen – nicht immer ist einer dem anderen sympathisch. Die Sympathie entscheidet aber letzten Endes, wenn die Arbeitsleistung stimmt.

Leider ist das Image der Haushälterinnen immer noch leicht negativ behaftet, wobei sich die meisten Vorurteile in der Realität nicht bestätigen. Daher lautet die Empfehlung, wirklich unvoreingenommen an die Probezeit der Zugehfrau heranzugehen. Wer sich nicht damit anfreunden kann, eine völlig fremde Person ins Haus zu holen, kann auch einen nahen Verwandten beschäftigen – die Kosten für diesen sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Allerdings darf der Betreffende nicht in dem gleichen Haushalt wohnen, in dem Fall wäre der Vertrag nicht gültig.


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild:   Andrey Popov -#01: Kadmy-#02: Andrey Popov -#03. didesign -#04: Syda -#05: absolutimages

 

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