Frühjahrsaktion soll unkontrollierte Katzenvermehrung nachhaltig eindämmen und Tierheime entlasten

0

Durch gemeinsame Mittel in Höhe von 20.000 Euro fördern der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein eine kostenfreie Kastrationsaktion. Zwischen dem 23. Februar und 22. März können Gemeinden mitmachen, um Straßenkatzen kostenlos operieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die zentrale Zielsetzung besteht in der Eindämmung unkontrollierter Vermehrung, der Entlastung kommunaler Tierheime und der nachhaltigen Verbesserung des Tierwohls. Bis 2024 wird eine verbindliche Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht vorbereitet und bald Kennzeichnungspflicht beschlossen.

Straßenkatzenfang Kastration und FINDEFIX-Registrierung in Schleswig-Holstein kostenlos im Frühjahr

Vom 23. Februar bis zum 22. März können in Schleswig-Holstein gefangene Streunerkatzen in bestimmten Gemeinden kostenlos operiert werden, um ihre Fortpflanzung zu verhindern. Direkt nach der Kastration erhalten sie einen Mikrochip und ihre Daten werden in der FINDEFIX-Datenbank erfasst. Anschließend gelangen die Katzen schonend zurück an ihren ursprünglichen Standort. Mit dieser Aktion soll die Vermehrung ohne Kontrolle eingeschränkt und das Tierleid langfristig verringert werden. Ziel ist eine Entlastung der Tierheime.

Präsident Schröder betont dringend Notwendigkeit der Kastration zur Vermehrungsbekämpfung

Im zurückliegenden Jahr wurden mehr als 3.600 herrenlose Katzen eingefangen, operativ sterilisiert, mit einem Chip versehen und amtlich registriert. Ellen Kloth, Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landesverbands und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, würdigt den hohen Einsatz der zahlreichen Ehrenamtlichen und betont deren starke Motivation: „Wir arbeiten mit Nachdruck daran, erneut eine möglichst große Zahl von Katzen kastrieren zu lassen.“ Präsident Thomas Schröder ergänzt, dass nur durch konsequente Kastration nachhaltige Populationskontrolle möglich ist.

Auf Basis der geplanten Katzenschutzverordnung müssen Halter ihre Freigängerkatzen künftig kastrieren lassen, um unkontrollierte Vermehrung und damit verbundenes Tierleid zu verhindern. Zudem schreibt die Regelung eine fälschungssichere Kennzeichnung mittels Mikrochip vor, die eine Zuordnung zu Besitzern ermöglicht. Eine landesweite Registrierung in einer zentralen Erfassungsdatenbank vervollständigt das Konzept, indem sie präzise Bestandsdaten liefert und tierschutzbehördliche Kontrollen vereinfacht. Durch diese Maßnahmen entsteht eine transparente Kontrolle, die gegen Streunerkatzenpopulationen wirkt und Haltung fördert.

Im Zuge der bisherigen Aktionen wurden über 32.000 herrenlose Katzen sterilisiert. Aufbauend auf diesen Zahlen plant Schleswig-Holstein bis Ende des zweiten Quartals die Verabschiedung einer landesweiten Katzenschutzverordnung. Diese Verordnung sieht neben der verpflichtenden Kastration von Freigängerkatzen eine eindeutige Mikrochip-Kennzeichnung vor und verpflichtet zu deren Erfassung im FINDEFIX-System. Ellen Kloth unterstreicht, dass gerade die Verbindung dieser gesetzlichen Vorgaben mit der Frühjahrsaktion den Entscheidenden effektiven Schlüssel zur dauerhaften Reduzierung des Katzenleids darstellt.

Tierärzte verzichten bei jeder Kastration auf 30 Euro Honorar

Die Katzenkastrationsinitiative profitiert von einem koordinierten und nachhaltigen Finanzierungsmodell, bei dem der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein jeweils 10.000 Euro bereitstellen. Das Land ergänzt mit 110.000 Euro, während die Bastet Stiftung durch Spenden zusätzliche Mittel beisteuert. Die teilnehmenden Kommunen übernehmen jeweils fünfzig Prozent der tiermedizinischen Behandlungskosten. Durch den freiwilligen Verzicht der Tierärzte auf ein Honorar von 30 Euro pro Operation wird so der Eigenanteil der Tierheime sichtbar deutlich reduziert.

Aktion verhindert Überlastung von Tierheimen und kontrolliert effektiv Katzenpopulation

Das Unterstützungsprogramm richtet sich ausschließlich an lokale Tierschutzvereine sowie Privatpersonen, die in vereinbarten Kommunen Straßenkatzen einfangen. Während des kostenfreien Eingriffs werden die Katzen kastriert, anschließend mit einem Mikrochip ausgestattet und in die zentrale FINDEFIX-Datenbank eingetragen. Nach einer kurativen Nachbeobachtung erfolgt die kontrollierte Freilassung an den ursprünglichen Einfangstellen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, das Wachstum wildlebender Katzenpopulationen einzuschränken und eine Überlastung von Tierheimen nachhaltig zu verhindern. Das Projekt stärkt öffentliche Gesundheitsvorsorge.

Frühjahrsaktion mit Mikrochipregistrierung stoppt unkontrollierte Katzenvermehrung nachhaltig und effektiv

Die bevorstehende Frühjahrsaktion in Schleswig-Holstein gepaart mit einer verbindlichen Katzenschutzverordnung bildet einen effektiven Rahmen, um das Wohl freilebender Katzen zu sichern. Durch systematische Sterilisationsprogramme, Kennzeichnung per Mikrochip und Registrierung bei FINDEFIX werden unkontrollierte Vermehrung und damit verbundenes Leid deutlich reduziert. Kommunale Partner und Tierheime werden entlastet. Gleichzeitig schaffen finanzielle Zuschüsse und ehrenamtliches Engagement optimale Voraussetzungen für eine langfristige Verbesserung der Lebensqualität aller Katzenbestände. Diese Maßnahmen stärken nachhaltig den Tierschutzgedanken. bundesweit.

Lassen Sie eine Antwort hier