Einigung auf Pflegeerlöskatalog 2024: Finanzierung der Pflegepersonalkosten gesichert

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich am 6. November 2023 auf den Entgeltkatalog für Krankenhäuser geeinigt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) für das Jahr 2024 und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Über 65 Milliarden Euro werden somatische und psychosomatische Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.

Grundlagen für Verhandlungen auf Landesebene und Krankenhausebene geschaffen

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere bedeutende Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als wesentliche Faktoren für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich liegt bei +5,13% und hat somit eine wichtige Bedeutung für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, wurde das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart. Damit sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Krankenhausfinanzierung durch Einigung der Selbstverwaltungspartner gesichert

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, betont die Bedeutung der Einigung für die finanzielle Absicherung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr. Die Selbstverwaltungspartner haben hierbei vorbildlich gehandelt, während die Bundesländer nach wie vor die ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen vernachlässigen.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, hebt hervor, dass die Selbstverwaltungspartner trotz schwieriger Vorzeichen ihre Aufgabe und Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllen konnten.

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, stellt fest, dass die Selbstverwaltungspartner trotz der bevorstehenden Krankenhausreform eine verantwortungsvolle Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr erarbeitet haben.

DRG-Fallpauschalenkatalog beeinflusst Vergütungshöhe mit Krankenkassen

Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle anhand von Relativgewichten fest. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, wird maßgeblich durch die in den Bundesländern festgelegten Basisfallwerte bestimmt. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr Teil der traditionellen DRG-Fallkostenkalkulation. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Politik gefordert: Stabilität im Reformprozess für Krankenhäuser sicherstellen

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern sicherzustellen. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Nun liegt es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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