Zur Sicherung von Generationengerechtigkeit enthält das Konzept eine dynamische Anpassung der Förderbeiträge an Lohn- und Preisentwicklung. Zusätzlich wird das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapitalanlagen regelmäßig evaluiert, um eine angemessene Risikostreuung zu gewährleisten. Ein neuer Schlichter- und Beschwerdeweg bei Unstimmigkeiten soll die Verbraucherrechte stärken. Parallel werden Garantiezusagen und Mindestrenten abgesichert, während das restliche Kapital chancenorientiert investiert wird. Auf diese Weise entsteht eine ausgewogene, zukunftsorientierte Altersvorsorge. transparent effizient sicher verlässlich nachhaltig
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Garantiefreie Standarddepots bieten Chancen, erfordern aber verlässliche ausreichende Mindestsicherungslösungen
Das Bundesfinanzministerium legt mit dem Referentenentwurf eine umfassende Neugestaltung der Riester-Rente vor, die einfacher, kosteneffizienter und renditestärker sein soll. Der GDV begrüßt die Initiative und spricht von einer wegweisenden neuen Zusatzrente, die Versicherte durch garantierte Mindestrenten und flexible Auszahlungsoptionen schützt. Gleichzeitig werden Teilbeiträge chancenorientiert in Aktien investiert. Die Reform verspricht niedrigere Gebühren, vereinfachte Förderverfahren und eine moderne digitale Verwaltung zur Stärkung privater Altersvorsorge mit höheren Förderquoten, transparenter Risikokommunikation und Kombinierbarkeit.
Flexiblere Altersvorsorge durch befristete Rentenzahlungen mindestens bis 85 Lebensjahr
Der Referentenentwurf führt eine befristete Rentenauszahlung bis zum 85. Lebensjahr als zusätzliche Option neben der lebenslangen Rente ein. Diese Maßnahme soll mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase schaffen und es ermöglichen, einen Teil der Ersparnisse gezielt an chancenorientierten Kapitalmärkten anzulegen. Versicherte erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Ruhestandseinnahmen individuell zu strukturieren und gleichzeitig von möglichen Marktrenditen zu profitieren, ohne auf eine Basisgarantie für das gesamte Leben zu verzichten bei minimalen Verwaltungskosten effizient.
Teilgarantieabschlag erhöht Flexibilität für chancenorientierte fondsgebundene Investitionen in Aktien
Die Reform verzichtet auf die hundertprozentige Beitragsgarantie und sichert stattdessen nur einen definierten Mindestanteil ab. Der freiwerdende Betrag wird in renditestarke Anlageklassen wie Aktien, Indexfonds und thematische Portfolios investiert. Dadurch erhöht sich das Ertragspotenzial erheblich, was zu größeren Rentenauszahlungen führen kann. Das neue Modell richtet sich gleichermaßen an sicherheitsbewusste Sparer und renditeorientierte Anleger, indem es garantierte Mindestleistungen mit investorenfreundlichen Marktopportunitäten kombiniert.
GDV weist auf demografische Risiken: Altenversorgung droht zu brechen
Der Gesamtverband macht darauf aufmerksam, dass die geförderten Auszahlungen an Altersrentner mit dem 85. Lebensjahr auslaufen und dadurch Versorgungslücken drohen. Demografische Untersuchungen bestätigen, dass ungefähr die Hälfte der Männer und zwei Drittel der Frauen das Alter von 85 Jahren überschreiten. Ohne eine weiterführende Rentengarantie bis zum Lebensende könnten Betroffene in finanzielle Not geraten. Ein dauerhafter Anspruch auf Zahlungen ist deshalb unabdingbar, um Sicherheit und Verlässlichkeit für ältere Generationen zu gewährleisten.
Vorsorgeprodukte müssen Garantien bieten, warnt GDV hinsichtlich Standarddepot dringend
Aus der Perspektive des GDV fehlt beim geplanten Standarddepot ohne Garantien jegliche Form der Basisabsicherung, die für die meisten Versicherten entscheidend wäre. Mindestrenten garantieren laut Verband einen Sockel der finanziellen Sicherheit, auf den sich Betroffene verlassen können. Ein ausschließlich chancenbasiertes Produkt biete diesen Stabilitätsrahmen nicht und erhöhe das Risiko signifikanter Einkommensausfälle durch Marktschwankungen, wodurch das Vertrauen in die private Altersvorsorge leiden könne. Dies führe zu Skepsis und Risiken im Rentenalter.
Transparente Strukturen sollen Misstrauen gegenüber privater Altersvorsorge weitgehend abbauen
Der Referentenentwurf bringt zwar Flexibilitätsgewinne und Renditechancen, birgt jedoch Risiken bei unzureichender Marktkenntnis. Der Verzicht auf Vollgarantien kann zu Wertverlusten führen, wenn die Kapitalmärkte volatil reagieren. Unsachgemäße Wahl von befristeten Auszahlungsmodellen kann im hohen Alter Versorgungslücken erzeugen. Eine intensive Verbraucheraufklärung und begleitende Beratungsangebote sind deshalb unerlässlich, um die Balance zwischen Sicherheit und Rendite zu unterstützen und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Der Gesetzgeber sollte begleitende Aufklärung und verpflichtende Beratungsprozesse einführen, dringend sicherstellen.

