Verbraucherbefreiung von unabhängiger anwaltlicher Beratung führt zu erheblichen Risiken

0

Mit deutlichen Worten haben sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Anwaltskammern auf der 96. JuMiKo gegen eine Schwächung des RDG ausgesprochen. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer in ihrer Rolle als kaufmännisch agierende Unternehmen zwangsläufig Zielkonflikte entstehen lassen und Mandanten damit ohne klare Beratung zurückbleiben. Nur eigenständige Anwaltschaft bietet Schweigepflicht, Unabhängigkeit und Transparenz. Die Kammern fordern deshalb, die bestehenden RDG-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher unverändert beizubehalten. Bund und Länder sollen klares Zeichen setzen.

Verbraucherschutz im Fokus: BRAK warnt vor Versichererkonflikten durch Bayernvorschlag

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Regionalpräsidentinnen auf der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister machen deutlich, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz weiterhin grundlegende Sicherheit bei der Mandatsberatung bietet. Nach intensiven Stellungnahmen aus allen Bundesländern übt die BRAK auf Bundesebene Kritik am bayerischen Vorschlag, der die anwaltliche Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte. Um Verbraucherrechte zu schützen und berufsrechtliche Standards zu erhalten, fordern die Rechtsträger eine Rücknahme dieses Vorstoßes. Sie betonen die Notwendigkeit zur Wahrung mandantenspezifischer Interessen.

Versicherer als Berater reduzieren Rechtsschutzqualität und schüren Interessenkonflikte verdeckt

Gewinnmaximierung treibt Rechtsschutzversicherer dazu, Kostenreduzierung in den Mittelpunkt ihrer Dienstleistung zu stellen. Daraus resultieren Interessenkonflikte, die in der Beratung auftreten und häufig unzureichend offengelegt werden. Mandantinnen und Mandanten müssen oft wiederholt intervenieren, um zugesagte Deckungsleistungen verbindlich zu bekommen. Dieser Mehraufwand untergräbt die Verlässlichkeit und Zugänglichkeit des Rechtsschutzes, da wirtschaftliche Interessen Vorrang erhalten und Transparenz über Entscheidungen der Versicherer massiv eingeschränkt ist und führt dazu, dass das Vertrauen erheblich erschüttert wird.

Ratsucher profitieren von innovativer, niedrigschwelliger und verlässlicher anwaltlicher Rechtsberatung

Versicherungsunternehmen, die selbst juristischen Beistand leisten, tendieren naturgemäß dazu, Kostenzusagen restriktiv zu handhaben, um eigene Ausgaben zu minimieren. Ratsucher stehen ohne unabhängige Kontrolle dem Risiko ausufernder Verzögerungen oder Leistungsverweigerungen gegenüber. Professionelle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hingegen agieren ausschließlich im Mandanteninteresse und bieten eine rechtstaatliche Absicherung gegen willkürliche Entscheidungen. Ihre Tätigkeit gewährleistet einen kontinuierlichen, transparenten und kosteneffizienten Zugang zu Rechtsschutz für berechtigte Anspruchsinhaber.

RDG verpflichtet Anwälte zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Unabhängigkeitssicherung

Anwältinnen und Anwälte unterliegen im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes strikten berufsrechtlichen Vorgaben, die ihre Mandatsvertretung unabhängig gestalten, das Mandantengeheimnis wahren und Interessenkonflikte strikt verhindern. Diese gesetzlichen Vorgaben gewährleisten eine qualitativ anspruchsvolle und transparente Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klar geregelten Qualitätsstandards. Im Gegensatz zu profitorientierten Rechtsschutzversicherern fehlt Versicherern eine derartige berufsrechtliche Verpflichtung, wodurch dort potenziell wirtschaftliche Prioritäten die Neutralität der Rechtsberatung beeinträchtigen können.

Wessels prangert offiziell Versicherer-Geschenk-Vorstoß auf Kosten der Mandantschaft an

Dr. Ulrich Wessels, Bundesrechtsanwaltskammer-Präsident, spricht von einem Geschenk Bayerns an die Rechtsschutzversicherer zulasten der Mandanten. Er weist darauf hin, dass eine interne Trennung in Versicherungsunternehmen im Hinblick auf Interessenkonflikte wirkungslos sei und lediglich einen falschen Eindruck von Neutralität vermittele. Wessels appelliert scharf an die Justizminister von Bund und Ländern, jedwede Änderung am Rechtsdienstleistungsgesetz abzulehnen und den hohen Standard unabhängiger anwaltlicher Beratung zu erhalten.

Nur unabhängige Anwälte nach RDG bieten sicheren Verbraucherschutz effektiv

Durch das unermüdliche Engagement der Bundesrechtsanwaltskammer zum Schutz des Rechtsdienstleistungsgesetzes bleibt die unabhängige Beratung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf hohem Niveau gesichert. Ratsucher erhalten professionelle, transparente und berufsrechtlich regulierte Unterstützung, die einen effektiven Verbraucherschutz gewährleistet. Gesetzliche Rahmenbedingungen beugen Interessenkonflikten vor, stärken die Mandantenautonomie und ermöglichen einen unkomplizierten Zugang zu anwaltlicher Expertise. Diese Maßnahme festigt das Vertrauen in das Rechtssystem und schützt Bürgerrechte langfristig.

Lassen Sie eine Antwort hier