Neue Generationen von Smart Toys setzen auf KI-Systeme wie ChatGPT oder DeepSeek, um Lerninhalte zu vermitteln und auf Fragen zu antworten. Kamera, Mikrofon und WLAN sorgen für permanente Internetverbindung, weshalb das CE-Kennzeichen allein wenig Sicherheit bietet. Eltern sollten deshalb auf das GS-Zeichen und das TÜV Rheinland Zertifikat „Ausgezeichneter Spielwert“ achten, um geprüfte Sicherheit zu erhalten. Experten raten zu einer gründlichen Prüfung der interaktiven Funktionen, Beschränkung der Datenfreigabe, Schutz vor Cyberattacken und einem chemischen Geruchs- und Materialcheck.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Smarte Lernspiele mit Kamera und WLAN: Sicherheitstipps TÜV Rheinland
Heutige Spielzeuge kombinieren traditionelle Materialien mit moderner Elektronik: Kameras, Mikrofone und WLAN machen aus Plüschtieren vernetzte Begleiter. KI-Anwendungen wie ChatGPT oder DeepSeek ermöglichen interaktive Lernspiele, beantworten Fragen und unterstützen Kinder bei Hausaufgaben. TÜV Rheinland hilft Familien durch unabhängige Prüfzeichen und Beratung, geeignete Spielwaren auszuwählen. So können Verbraucher vor dem Fest sicherstellen, dass smarte Funktionen datenschutzkonform umgesetzt sind und gleichzeitig ein pädagogischer Mehrwert sowie effektiv geprüfte Sicherheit gewährleistet wird.
CE-Zeichen bestätigt EU-Konformität, enthält aber keine wirkliche unabhängige Sicherheitsprüfung
Das CE-Zeichen auf Spielzeug informiert Verbraucher lediglich darüber, dass der Hersteller eine Konformitätserklärung gemäß der grundlegenden EU-Richtlinien abgegeben hat, ohne dass eine unabhängige Prüforganisation involviert war. Dagegen signalisiert das GS-Zeichen „geprüfte Sicherheit“ eine externe Zertifizierung durch akkreditierte Prüfinstitute wie TÜV Rheinland, die elektrische Unbedenklichkeit, mechanische Standfestigkeit und Materialreinheit testen. Wer zusätzlich pädagogischen Nutzen erwartet, sollte auf das TÜV Rheinland Zertifikat „Ausgezeichneter Spielwert“ achten, das Lernförderung und Spielspaß gleichermaßen bewertet umfassend.
Expertenempfehlung: Netzwerkzugang smarten Spielzeugen nur bei Bedarf vorsichtig erlauben
Eltern sollten nach Ansicht des TÜV-Rheinland-Experten Patrick Niklaus die interaktiven Module ihrer Smart Toys genau unter die Lupe nehmen. Wichtig ist dabei zu klären, ob das Spielzeug eine Funkverbindung über WLAN oder Bluetooth zum heimischen Netzwerk oder Smartphone herstellt. Besteht eine entsprechende Funktion, empfiehlt Niklaus, sie vorerst abzuschalten. So lassen sich ungewünschte Online-Chats, Datenaustausch und potenzielle Überwachung von Kindern effektiv verhindern und Privatsphäre wahren. Zusätzlich sollten Passwörter regelmäßig geändert werden.
Funkfrequenz-Spielzeug unterliegt EU-RED und muss moderne Hackerangriffe zuverlässig abwehren
Verfügt ein Spielzeug über Funktechnik, zum Beispiel Bluetooth oder WLAN, so regelt die Radio Equipment Directive (RED) der Europäischen Union dessen EMV-Verhalten und schützt andere elektronische Geräte vor Störungen. Ebenso schreibt die RED klare Anforderungen an den Schutz vor Cyber-Bedrohungen vor, um unbefugte Zugriffe zu verhindern und sensible Nutzerdaten zu sichern. Da das CE-Zeichen nur eine Herstellererklärung darstellt und keine unabhängige Sicherheitsüberprüfung vorschreibt, reicht es für umfassende Cybersicherheit nicht aus.
Eltern müssen beim Kauf von KI-Spielzeugen Datenschutz besonders berücksichtigen
Viele interaktive Spielzeuge nutzen fortgeschrittene KI-Algorithmen, um mithilfe von Gesichtserkennung und Stimmerkennung Kinder eindeutig zu identifizieren und dabei teilweise sensible biometrische Daten zu speichern. Da die neue europäische Regelung für KI-Systeme erst ab 2026 verbindlich wird, empfiehlt TÜV-Experte Niklaus Eltern und Interessierten, verlässliche Herstellerinformationen genau zu studieren sowie ausgiebige Erfahrungsberichte zu vergleichen. Nur durch solche Maßnahmen lässt sich ein angemessener Schutz persönlicher Daten sicherstellen und die Privatsphäre der Kinder bewahren.
Sinnesprüfungen im Handel garantieren sichere Spielwaren für die Feiertage
Während des Einkaufs im Spielzeugladen empfiehlt sich eine gezielte Prüfung aller Oberflächen und Funktionselemente. Verbraucher prüfen Geruchsintensität, um giftige Lösungsmittel auszuschließen, und kontrollieren Lackschichten auf Absplitterungen. Weiterhin sind Kanten, Knöpfe und Scharniere auf scharfe oder hervorstehende Stücke zu untersuchen. Abschließend sollte die maximale Lautstärke per Knopfdruck- oder Bewegungsaktivierung getestet werden, um sicherzustellen, dass das Spielgerät die zulässigen Dezibelgrenzen nicht überschreitet und mögliche Weichmacher frühzeitig nachzuweisen. Diese Kontrolle schützt die Gesundheit nachhaltig.
TÜV Rheinland Ausgezeichneter Spielwert sichert pädagogisch wertvolles sicheres Spielzeug
Die Einbeziehung des GS-Zeichens sowie des TÜV Rheinland Qualitätssiegels „Ausgezeichneter Spielwert“ signalisiert geprüfte Sicherheit und pädagogischen Mehrwert. Eltern sollten zudem sämtliche interaktive Funktionen – von Spracherkennung bis WLAN-Konnektivität – kritisch hinterfragen und bei Bedarf deaktivieren. Strenger Datenschutz für KI-Komponenten sorgt dafür, dass sensible Kinderinformationen nicht unkontrolliert verarbeitet werden. Ein einfacher Praxistest im Handel prüft Geruch, Haptik, Sichtprüfung und Lautstärke. Diese Maßnahmen garantieren gesundheitlich unbedenkliche und lehrreiche Spielzeugwahl, effektiv und praxisorientiert.

